Abgaswartung

Die Abgaswartung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und dementsprechend die Umwelt so gering wie möglich belastet. Sie wird in der Regel zusammen mit dem Service durchgeführt. Sie sind somit verpflichtet, Ihr Fahrzeug regelmässig einer Abgaswartung zu unterziehen.
Hierbei wird durch einen Sachverständigen anhand elektrischer Prüfgeräte eine Messung an Ihrem Fahrzeug unternommen. Der Halter oder die Halterin erhält einen Kleber, der gut sichtbar am gewarteten Fahrzeug angebracht werden soll.

  • Gesetzliche Abgaswartung und Fristen
    Für die ab 1.1.1976 immatrikulierten Motorfahrzeuge gelten die folgenden Intervalle:
    Leichte Motorwagen (bis 3‘500 kg Gesamtgewicht) mit Benzin- oder Gasmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr:

    • Intervall ohne Katalysator: alle 12 Monate
    • Intervall mit Katalysator: alle 24 Monate
    Motorwagen mit Dieselmotoren, ausgenommen landwirtschaftliche Arbeitskarren (z.B. Mähdrescher):
    • Intervall bei Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h: alle 24 Monate
    • Intervall bei Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: alle 48 Monate
    Zudem gilt, dass die Wartung jeweils bis zum Ende des Monats Gültigkeit hat. Eine Verlängerung ist nicht möglich!

    Auch Motorwagen mit On Board Diagnosesystem (OBD), erkennbar an der Kontrollleuchte (stilisiertes Motorsymbol), unterstehen der Abgaswartung. Es ist jedoch nur ein reduzierter Wartungsumfang erforderlich und auf die Messung der Abgas-/Rauchwerte kann verzichtet werden.

    Detaillierte Rechtsgrundlagen zur Abgaswartung
    Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 59a (Abgaswartung/Pflichten des Halters)

    Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 35 (u.a. Umfang der Abgaswartung, Berechtigung)

    Verordnung UVEK (Wartung und Nachkontrolle Abgas- und Rauchemissionen)